Wechselmodell und Unterhalt
S. Hofschläger / www.pixelio.deWenn Eltern sich nach der Trennung die Alltags-Erziehung der Kinder teilen und die Kinder dazu in beiden Haushalten ein Zuhause haben, spricht man von Wechselmodell. Die Erscheinungsformen sind so vielfältig wie das Leben vor der Trennung.
Bei manchen Familien pendeln die Kinder wochenweise. Andere haben einen Rhythmus, der mit den elterlichen beruflichen Verpflichtungen zusammenhängt oder mit dem Terminkalender der Kinder.
Wissenschaftlich gibt es dazu Untersuchungen und Experten - mit Pro- und Contra-Argumenten. Rechtlich jedoch befinden sich diese Familie noch in einem
völlig ungeregelten System. Das beginnt mit der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt: Zwei gleichberechtigte Wohnsitze gibt es
nicht. Auch gegenüber der Familienkasse muss der Bezugsberechtigte angegeben werden - eine hälftige Zahlung an beide gibt es nicht.
Lösungen für Unterhaltsvereinbarungen

"Pendeln" Kinder zwischen beiden Haushalten, so dass beide Eltern sowohl Betreuungsaufwand als auch Fixkosten in erheblich größerem Umfang haben, gibt es verschiedene Berechnungsansätze, die Düsseldorfer Tabelle passt dann eigentlich nicht.
Allerdings sollte der Fall vom Wechselmodell mit sich bringen, dass die Eltern sich auch über diese Kosten einigen können. Denn ein Wechselmodell lebt ja davon, dass die Eltern an einem Strang ziehen und lösungsorientiert vorgehen statt gegeneinander.
Für eine solche Lösung, wie sie oft in Mediationen erarbeitet wird,
gibt es zwei Denkansätze:
1. Alle außerhäusigen Kosten (Schule, Kleidung, Hobbies ...) werden vom Kindergeld bestritten, der Rest hälftig geteilt. Was im jeweiligen Haushalt anfällt (Essen, Wohnen, gemeinsame Freizeitgestaltung) trägt der jeweilige Elternteil. Oftmals ist das Vertrauen der Eltern sogar noch groß genug, um dafür ein gemeinsames Konto einzurichten, zu dem beide Zugang haben und einander Rechenschaft ablegen.
Aber:
Diese hälftige Aufteilung ist ungerecht, wenn die Eltern sehr unterschiedlich gut verdienen. Dann bietet sich alternativ an:
2. Wie bei volljährigen Kindern wird aus dem unterschiedlichen Einkommen eine "Haftungsquote" errechnet. Wer 70% des Gesamteinkommens hat, zahlt auch 70% der Kinderkosten.
Das OLG Köln hat dieses Modell in seine Unterhaltsleitlinien 2011 aufgenommen - jedoch nur für die echten 50:50-Modelle.
Praktisch umsetzen lässt sich dies wiederum durch Einzahlungen auf ein gemeinsames Konto, zu dem jeder zweckgebunden Vollmacht hat.
Achtung:
Wer sich nicht einigen kann, unterliegt vor Gericht der BGH-Rechtsprechung, die ich unten erkläre. Die Gerichte wollen nicht bei allen Familien nachzählen, wieviel Tage das Kind sich wo aufhält. Liegt also nicht ein wirklich genaues 50:50-Modell vor (z.B. weil die Kinder wöchentlich wechseln), gilt bei allen anderen Wechselmodellen zur Entlastung der Gerichte immer konsequent die Düsseldorfer Tabelle zugunsten des Elternteils, bei dem das Kind 51% oder mehr lebt, ohne Abzüge!
Die BGH-Entscheidung zum Wechselmodell

Das Unterhaltsrecht geht davon aus, dass das Kind einen Bedarf an Betreuung und Erziehung und zusätzlich einen Bedarf an Finanzmitteln hat. In der „intakten“ Familie steuern das beide Elternteile nach ihren Kräften bei. In der Trennungssituation fällt dieses normalerweise auseinander, und so hat der Gesetzgeber in § 1612a BGB festgelegt, dass die Betreuung und Naturalunterhalt durch den einen und die Unterhaltszahlung durch den anderen als gleichwertig gilt. Beim Wechselmodell fällt nun aber gerade diese klare Trennung der Betreuung und der Zahlungspflicht weg. § 1612a BGB gilt also nicht.
Der Fall:
Von drei Kindern lebte ein Volljähriges überwiegend beim Vater, minderjährige Zwillinge mehr bei der Mutter. Man konnte ausrechnen, dass die Zwillinge zu 36 % vom Vater betreut wurden – also mehr, als bei den Umgangskontakten im „üblichen Umfang“. Er wollte eine Kürzung seiner Unterhaltspflicht für die Zwillinge nach der „Düsseldorfer Tabelle“ erreichen.
Die Entscheidung:
Nur wenn sich die Betreuungsanteile in etwa die Waage halten, komme eine Abweichung von der Pauschalierung der DT in Betracht. Dies sei hier bei einer errechneten Quote von 2/3 zu 1/3 noch nicht der Fall. Von daher verbleibt es nach dem BGH auch hier bei dem Grundsatz, dass der Elternteil, der in der Erziehung und Betreuung die Hauptverantwortung trägt, seiner Unterhaltspflicht durch die Gewährung von Naturalunterhalt nachkommt. Der andere Elternteil ist dann alleine barunterhaltspflichtig. Der Bedarf hierfür errechnet sich aus den Einkommens- und Vemögensverhältnissen dieses Elternteiles.
Wörtlich: „Diese Aufteilung von Bar- und Betreuungsunterhalt ist so lange nicht in Frage zu stellen, wie das deutliche Schwergewicht der Betreuung bei einem Elternteil liegt, dieser mithin die Hauptverantwortung für ein Kind trägt. Das ist grundsätzlich auch dann der Fall, wenn sich ein Kind im Rahmen eines über das übliche Maß hinaus wahrgenommenen Umgangsrechts bei einem Elternteil aufhält und sich die Ausgestaltung des Umgangs bereits einer Mitbetreuung annähert.“
BGH - Urteil vom 28. Februar 2007 – XII ZR 161/04
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Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012
Wichtige Urteile
Zum Ehegattenunterhalt:
OLG Düsseldorf 07.11.2011 zur Erwerbsobliegenheit bei Grundschulkindern und 12jährigen +++ BGH 13.7.2011: Betreuungsunterhalt lebt wieder auf, wenn nacheheliche Beziehung beendet wird +++BGH 2.3.2011 zur fehlenden Erwerbsminderungsrente +++ BGH 16.2.2011 zu ehebedingten Nachteilen +++ BVerfG 25.1.2011 zur Berechnung bei Ex-Frau und Ehefrau: Dreiteilungsmethode verfassungswidrig +++ BGH 22.11.2010 stärkt Hausfrauen-Ansprüche +++ BGH 20.10.2010 zu ehebedingten Nachteilen +++ BGH 29.9.2010 zur Abänderung / Befristung von Ehegattenunterhalt +++ BGH 15.9.2010 zur Abschaffung des Altersphasenmodells +++ OLG Düsseldorf 7.7.2010 zur Verwirkung wg. Verschweigens von Einkünften +++ OLG Köln 12.1.2010 zur Sättigungsgrenze +++ BGH 18.11.2009 zur Unterhaltsberechnung bei Zweitehe +++
Denkanstoss für Sie:
Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant. Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.
Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.
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Neu auf dieser Website:
22.3.2012: EGMR weist Anfechtungsklagen leiblicher Väter ab
5.1.2012: Änderungen für Familien
31.12.2011: Düsseldorfer Tabelle 2012
11.11.2011: Kuckuckskind
16.10.2011: Nachscheidungsunterhalt
13.10.2011: Abänderung alter Eheverträge
12.10.2011: Ansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Beziehung
27.9.2011: EGMR stärkt erneut leibliche Väter
12.9.2011: Rolle des RA im Umgangsverfahren
9.9.2011: Urteile zum Elternunterhalt
8.9.2011: Unternehmer-Ehe (Handelsblatt-Interview)
7.9.2011: Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
1.9.2011: Wechselmodell und Schülerfahrtkosten
1.9.2011: VBL geht in Beschwerde gegen schuldrechtlichen Ausgleich
27.7.2011: WebAkte - verschlüsselt kommunizieren
25.7.2011: BFH erkennt Prozeßkosten als absetzbar an
17.6.2011: Neue Liebe als Verwirkungsgrund
24.5.2011: Hartz IV und Umgang
12.5.2011: Wechselmodell-Entscheidung OLG Düsseldorf v. 14.3.2011
11.5.2011: Das familiengerichtliche Verfahren (FamFG)
27.3.2011: Betreuerkosten im Elternunterhalt
22.3.2011: FAQ zum Versorgungsausgleich
16.3.2011: Zugewinn und Selbständigkeit
14.2.2011: BVerfG zur Dreiteilungsmethode
26.1.2011: Ehetypen und Ehevertragstypen
26.1.2011: Hilfe, mein Kind wird im familiengerichtlichen Verfahren angehört!
24.1.2011: Konfliktlösungsstrategien, Das Eisberg-Modell in der Kommunikation
23.1.2011: Erbrecht vollständig neu bearbeitet
11.1.2011: Elternunterhalt: Verwirkung, Schonvermögen
10.1.2011: Kostenfreie Informationsgespräche über Mediation nach § 135 FamFG
8.1.2011: Elterngeld - Änderungen zum Januar 2011
6.1.2011: Auslandaufenthalt und Kindesunterhalt, Hausrat
2.1.2011: Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...
31.12.2010: Alleinerziehend,Selbstbehalte der DT 2011 nur vorläufig
30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen
29.12.2010: Hauskredit
8.11.2010 bis 28.12.2010: die komplette Homepage neu gestaltet, ab jetzt alles täglich frisch
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