Elterngeld - Änderungen zum 1.1.2011

Beim Elterngeld hat sich zum 1.1.2011 einiges geändert. Es gibt keine Schonfrist – auch für die Eltern, die schon Elterngeld beziehen, gilt sofort die neue Rechtslage.
Die Neuregelungen können möglicherweise dazu führen, dass das bereits bewilligte Elterngeld gekürzt wird oder ganz wegfällt.
Nämlich:
- Absenkung von 67 auf 65 Prozent bei Einkommen über 1.200 Euro
- Anrechnung des Elterngeldes als Einkommen bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag.
Grundsätzlich bleibt alles beim Alten:
Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt; Mutter und Vater können den Zeitraum untereinander aufteilen. Die
vollen 14 Monate gibt es aber nur, wenn beide Partner sich an der Betreuung beteiligen, das sind die sogenannten zwei Vätermonate.
Für Alleinerziehende gilt das nicht - sie können die vollen 14 Monate ohne Partner beantragen.
Das Elterngeld beträgt mindestens 300 € monatlich - höchstens 1.800 €.
Gerade steigen die Geburtenraten, da wird das Elterngeld auch schon wieder gekürzt.
Die Neuregelungen ab Januar 2011
"Je geringer das Einkommen vor der Geburt war, desto mehr Prozent davon gibt es als Elterngeld", so nennt das Bundesfamilienministerium Kürzungen für die anderen, die mehr haben. Bei 2.000 Euro Nettoeinkommen vor der Geburt fallen z.B. 40 Euro Elterngeld im Monat weg.
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Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, etwa auch Studierende, Hausfrauen und Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben.
Gibt es doppeltes Elterngeld für mehrere Kinder?
Wird im Bezugszeitraum von Elterngeld ein weiteres Kind geboren, gibt es nicht doppeltes Elterngeld - denn das zu ersetzende Einkommen wäre ja auch nur ein Mal erzielt worden. Stattdessen gibt es einen so genannten Geschwisterbonus: 10 Prozent Zuschlag des Ein-Kind-Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro für jedes zweite und weitere Mehrlingskind.
Wird Elterngeld auf Sozialleistungen angerechnet?
Jetzt ja. Bisher war das Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich bei diesen Leistungen anrechnungsfrei.
Jetzt: Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag ab 1.1.2011 vollständig als Einkommen angerechnet - dies betrifft
auch den Mindestbetrag von 300 Euro.
Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt
ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten ab dem 1. Januar 2011 einen Elterngeldfreibetrag.
Wie wird der Elterngeldfreibetrag berechnet?
Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt, beträgt jedoch höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen weiterhin anrechnungsfrei.
Folgende Fälle sind möglich:
1. Ihr Erwerbseinkommen vor der Geburt Ihres Kindes wurde durch die Elterngeldstelle bereits festgestellt und Sie erhalten auf dieser Grundlage Elterngeld von
mehr als 300 Euro monatlich (ohne Geschwisterbonus bzw. Mehrlingszuschläge). Für Sie ändert sich nichts. In diesem Fall bleibt das Elterngeld wie bisher in Höhe
von 300 Euro anrechnungsfrei.
2. Sie hatten vor der Geburt Ihres Kindes ein Erwerbseinkommen von unter 300 Euro. Es ist daher zu keinen Feststellungen der Elterngeldstelle gekommen. Sie
erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro Elterngeld (gegebenenfalls plus Geschwisterbonus oder Mehrlingszuschläge). Jetzt benötigt der Leistungsträger von Ihnen aktiv
eine Information, dass bei Ihnen ein Elterngeldfreibetrag zu berücksichtigen ist. Wenden Sie sich bitte baldmöglichst an Ihre Elterngeldstelle.
Neu: Kein Elterngeld mehr für Besserverdiener
Der Elterngeldanspruch entfällt ab 1.1.2011 für Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten. Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 250.000 Euro.
Wenn noch kein Steuerbescheid vorliegt, wird die Elterngeldstelle in passenden Fällen nur unter Vorbehalt leisten.
Elterngeld und Unterhalt
Beim Unterhalt bleibt das Mindestelterngeld von 300 € grundsätzlich anrechnungsfrei - sowohl auf Seiten des Berechtigten wie des Verpflichteten.
Aber nicht in allen Fällen:
OLG Brandenburg, Urteil vom 23.12.2010 - 9 UF 79/10
Üblicherweise handelt es sich bei dem Bezug von Elterngeld um einen Monatsbetrag von 300 Euro als sogenannter Sockelbetrag, der mindestens bezogen wird. Elterngeld ist nur insoweit unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen, als der Mindestsatz von 300 Euro (bei Inanspruchnahme des halben Elterngeldes 150 Euro) überschritten wird. Ausnahmsweise ist das Elterngeld aber vollständig, also selbst ohne den Abzug des Mindestsatzes von 300 Euro (150 Euro) zuzurechnen, wenn der das Elterngeld Beziehende als Unterhaltsberechtigter seinen Unterhalt verwirkt hat oder als Unterhaltsverpflichteter einer gesteigerten Obliegenheit ausgesetzt ist.
Spätere Steuererstattungen bleiben außen vor
LSG Rheinland - Pfalz, Urteil vom 21.10.2010, Az. L 5 EG 4/10:
Bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes müssen spätere Steuerrückzahlungen nicht berücksichtigt werden, da diese nicht prägend sind für den Lebensstandard des zur Bemessung heranzuziehenden 12-Monatszeitraums. Im Streitfall hatte eine Mutter nach Erhalt ihrer Einkommenssteuerbescheide für 2007 und 2008 - mit einer Steuererstattung von jeweils rund 1.200 € - die zuständige Elterngeldstelle zur Neuberechnung ihres Elterngeldanspruchs aufgefordert - jedoch ohne Erfolg. Das Landessozialgericht hat die Ablehnung im Berufungsverfahren nun bestätigt.
Begründung: Das Elterngeld ist dazu da, das zuletzt (vor der Geburt des Kindes) zum Lebensunterhalt dienende Einkommen zu ersetzen. Seiner Berechnung müssen deshalb diejenigen Einnahmen zugrunde gelegt werden, die in dem maßgebenden Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt des Kindes tatsächlich geflossen sind. Spätere Steuerrückerstattungen bleiben damit außen vor.
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Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012
Wichtige Urteile
Zum Ehegattenunterhalt:
OLG Düsseldorf 07.11.2011 zur Erwerbsobliegenheit bei Grundschulkindern und 12jährigen +++ BGH 13.7.2011: Betreuungsunterhalt lebt wieder auf, wenn nacheheliche Beziehung beendet wird +++BGH 2.3.2011 zur fehlenden Erwerbsminderungsrente +++ BGH 16.2.2011 zu ehebedingten Nachteilen +++ BVerfG 25.1.2011 zur Berechnung bei Ex-Frau und Ehefrau: Dreiteilungsmethode verfassungswidrig +++ BGH 22.11.2010 stärkt Hausfrauen-Ansprüche +++ BGH 20.10.2010 zu ehebedingten Nachteilen +++ BGH 29.9.2010 zur Abänderung / Befristung von Ehegattenunterhalt +++ BGH 15.9.2010 zur Abschaffung des Altersphasenmodells +++ OLG Düsseldorf 7.7.2010 zur Verwirkung wg. Verschweigens von Einkünften +++ OLG Köln 12.1.2010 zur Sättigungsgrenze +++ BGH 18.11.2009 zur Unterhaltsberechnung bei Zweitehe +++
Denkanstoss für Sie:
Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant. Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.
Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.
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Neu auf dieser Website:
22.3.2012: EGMR weist Anfechtungsklagen leiblicher Väter ab
5.1.2012: Änderungen für Familien
31.12.2011: Düsseldorfer Tabelle 2012
11.11.2011: Kuckuckskind
16.10.2011: Nachscheidungsunterhalt
13.10.2011: Abänderung alter Eheverträge
12.10.2011: Ansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Beziehung
27.9.2011: EGMR stärkt erneut leibliche Väter
12.9.2011: Rolle des RA im Umgangsverfahren
9.9.2011: Urteile zum Elternunterhalt
8.9.2011: Unternehmer-Ehe (Handelsblatt-Interview)
7.9.2011: Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
1.9.2011: Wechselmodell und Schülerfahrtkosten
1.9.2011: VBL geht in Beschwerde gegen schuldrechtlichen Ausgleich
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17.6.2011: Neue Liebe als Verwirkungsgrund
24.5.2011: Hartz IV und Umgang
12.5.2011: Wechselmodell-Entscheidung OLG Düsseldorf v. 14.3.2011
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14.2.2011: BVerfG zur Dreiteilungsmethode
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26.1.2011: Hilfe, mein Kind wird im familiengerichtlichen Verfahren angehört!
24.1.2011: Konfliktlösungsstrategien, Das Eisberg-Modell in der Kommunikation
23.1.2011: Erbrecht vollständig neu bearbeitet
11.1.2011: Elternunterhalt: Verwirkung, Schonvermögen
10.1.2011: Kostenfreie Informationsgespräche über Mediation nach § 135 FamFG
8.1.2011: Elterngeld - Änderungen zum Januar 2011
6.1.2011: Auslandaufenthalt und Kindesunterhalt, Hausrat
2.1.2011: Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...
31.12.2010: Alleinerziehend,Selbstbehalte der DT 2011 nur vorläufig
30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen
29.12.2010: Hauskredit
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