Neuerungen 2017 für Familien:
1. Ab dem 01.01.2017 wird der Mindestunterhalt ansteigen auf: 342 € in der ersten Altersgruppe (0 bis 5 Jahre), 393 € in der zweiten Altersgruppe (6 bis 11 Jahre) und 460 € in der dritten Altersgruppe (12 bis 17 Jahre). Auf dieser Rechenbasis ist zum nächsten Jahreswechsel eine neue Düsseldorfer Tabelle 2017 zu entwickeln.
2. Das Kindergeld (2016 190 € für das dritte Kind und 215 € für das vierte Kind und weitere Kinder) soll um 2 € steigen.
3. Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende: Die Begrenzung auf 72 Monate Bezugsdauer und Altersgrenze von 12 Jahren soll zum 1.1.2017 aufgehoben werden (noch nicht verabschiedet).
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, benötigen Sie vielleicht noch meine Hilfe. Was kann ich für Sie tun? Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis.
Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.
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