Kann ich mich gegen Vermögensverschleuderung in der Trennungszeit schützen?

(c) Michael Grabscheit / www.pixelio.de (c) Michael Grabscheit / www.pixelio.de

Was viele Mandanten überrascht: Selbst wenn man bei der Trennung das Ersparte einvernehmlich hälftig aufteilt, ist dadurch noch lange nicht die „Zugewinngemeinschaft" beendet. Diese läuft nämlich bis zur Einleitung des Scheidungsverfahrens weiter.
Einfaches Beispiel:
Mann und Frau haben 10.000 € auf dem Sparbuch. Bei Trennung machen sie gerecht halbe/halbe. Ein Jahr später reicht einer den Scheidungsantrag ein. Dadurch kommt die große Abschlussbilanz für den Zugewinnausgleich. Der Mann hat seine 5.000 € verlebt: Urlaubsreisen, Anschaffungen, hoher Lebensstandard, womöglich hat sogar eine andere Frau davon profitiert - Endvermögen Null. Die Frau hat ihre 5.000 € nicht angerührt und hat von dem ihr gezahlten Unterhalt noch monatlich etwas beiseitelegen können, weil sie sehr sparsam gewirtschaftet hat, sie hat jetzt 6.000 €. Rechnerisch ganz einfach: Die Frau muss dem Mann 3.000 € abgeben. Das stößt oft auf Unverständnis.

 

Gibt es Schutz gegen Manipulation?

Also ist die Frage wichtig:
Kann man sich dagegen schützen, ohne selbst verschwenderisch sein zu müssen oder zu manipulieren?

Ja,
a) durch eine Vereinbarung der Ehegatten, dass die Aufteilung bei Trennung die abschliessende Vermögensauseinandersetzung war und ein späterer Zugewinnausgleich nicht mehr gewünscht wird. Diese Vereinbarung muss notariell beglaubigt sein und geht mit Gütertrennung einher.
b) durch einen gerichtlichen Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich während der Trennungszeit. Die gesetzlichen Voraussetzungen wurden gelockert. Gedacht ist dies für die Fälle, in denen man Kenntnis davon hat, dass der andere sein Vermögen verschleudern will, um es dem Zugewinn zu entziehen.

Wenn ich befürchte, dass mein Ex-Partner Geld verschwinden lässt...?

Neu ist § 1385 Nr. 2 BGB.

Danach muss nicht mehr abgewartet werden, dass der Ehegatte schon verschleudernd gehandelt hat. Es reicht, wenn illoyale Handlungen zu befürchten sind.

 

Die amtliche Begründung nennt einige Beispiele:
• Der Ehemann hat sein Vermögen in Aktien und Festgeldkonten angelegt; mit der Trennung beginnt er, die Aktien zu veräußern und die Festgeldkonten aufzulösen; das Geld transferiert er auf sein Girokonto; einen wirtschaftlichen Grund dafür gibt es nicht. Die Ehefrau befürchtet deshalb, der Ehemann habe diese Vermögenswerte nur jederzeit verfügbar gemacht, um sie leichter verschwinden zu lassen und dadurch sein Vermögen zum Nachteil seiner Ehefrau zu vermindern.

 

• Die Ehefrau ist Alleineigentümerin einer vermieteten Eigentumswohnung. Diese Eigentumswohnung stellt als Kapitalanlage einen erheblichen Teil ihres Vermögens dar. Unmittelbar nach der Trennung inseriert die Ehefrau die Wohnung zum Verkauf, obwohl dies wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Der Ehemann befürchtet nun, dass der Verkauf nur dazu dienen soll, den Erlös beiseite zu schaffen, um ihm keinen Zugewinn ausgleichen zu müssen.

 

• Die Ehegatten haben während ihrer Ehe in einfachen Vermögensverhältnissen gelebt. Unmittelbar nach der Trennung bucht der Ehemann für sich und seine Freundin eine Luxuskreuzfahrt. Die ausgleichsberechtigte Ehefrau befürchtet nun, dass mit der Bezahlung dieser Kreuzfahrt das ersparte kleine Vermögen des Ehemannes aufgebraucht wird.

 

Wie beende ich die Zugewinngemeinschaft ohne Scheidung?

Jeder Ehegatte kann sich unter den Voraussetzungen des § 1385 BGB aus der Zugewinngemeinschaft lösen (sinnvoll, wenn man selbst der Ausgleichspflichtige wäre) oder schon Zahlung begehren (wenn man selbst der Ausgleichsberechtigte ist).

Muss Auskunft über das Vermögen bei Trennung erteilt werden?

Ausserdem neu seit September 2009 ist: Jeder Ehegatte hat gegen den anderen einen Anspruch auf Auskunft über sein Vermögen zum Trennungszeitpunkt. Ist davon etliches bis zum Stichtag „Einreichung der Scheidung“ verschwunden, hat derjenige die Beweislast, es nicht „illoyal verschleudert“ zu haben, sondern es in sinnvolle und notwendige Anschaffungen, z.B. Neueinrichtung des Hausrates investiert zu haben.

 

Welche Informationen könnten jetzt noch passen?

Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, benötigen Sie vielleicht noch meine Hilfe. Was kann ich für Sie tun?

Noch mehr wissen?

Persönliche Beratung?

Termin vereinbaren?

Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Online-Beratung zum Pauschalpreis. Rufen Sie uns an: 0241 5152657, schreiben Sie: info(at)kanzlei-mainz.de - oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Hier zu Recht finden:

Noch unschlüssig ....

Informieren Sie sich hier:

Was kann ich für Sie tun?

Mal vorbeikommen ...

Termine mit mir gibt`s nur nach Vereinbarung. Mein Sekretariat ist für Sie Mo-Do 9-17 Uhr und Fr 9-15 Uhr erreichbar.

Tel. 0241 5152657

Mich finden...

Lieber e-mailen...

Anfragen an das Sekretariat (Terminwünsche etc.):

sekretariat(at)mainz-kwasniok.de

Direkte mail an die Rechtsanwältin (Rechtsfragen):

info(at)mainz-kwasniok.de

Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

... oder Online-Beratung

Fragebogen anfordern...

können Sie hier.

Gibt`s was Neues ?

 

Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012

 

Wichtige Urteile

Denkanstoss für Sie:

Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant.  Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.

Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.

Klick: Mehr über mich Klick: Mehr über mich

Besprechungsbedarf? Erstberatungstermin? Online-Beratung?

Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, benötigen Sie vielleicht noch meine Hilfe. Was kann ich für Sie tun? Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis.

Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.

Klick für mehr Infos Klick für mehr Infos

Sie haben genug Informationen gelesen und wollen jetzt Ihren Fragebogen für die Erstberatung anfordern? HIER

Zufrieden? Weitersagen!

Wie schön, dass Sie hier sind. Sagen Sie es weiter, wenn Ihnen die Informationen geholfen haben! Sie finden dazu im Fuß der Seite eine per email zu bedienende Funktion "Diese Seite weiterempfehlen" und den facebook-button "gefällt mir". Oder Sie schreiben mir ins Gästebuch.

Neu auf dieser Website:

22.3.2012: EGMR weist Anfechtungsklagen leiblicher Väter ab

5.1.2012: Änderungen für Familien

31.12.2011: Düsseldorfer Tabelle 2012

11.11.2011: Kuckuckskind

16.10.2011: Nachscheidungsunterhalt

13.10.2011: Abänderung alter Eheverträge

12.10.2011: Ansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Beziehung

27.9.2011: EGMR stärkt erneut leibliche Väter

12.9.2011: Rolle des RA im Umgangsverfahren

9.9.2011: Urteile zum Elternunterhalt

8.9.2011: Unternehmer-Ehe (Handelsblatt-Interview)

7.9.2011: Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich

1.9.2011: Wechselmodell und Schülerfahrtkosten

1.9.2011: VBL geht in Beschwerde gegen schuldrechtlichen Ausgleich

27.7.2011: WebAkte - verschlüsselt kommunizieren

25.7.2011: BFH erkennt Prozeßkosten als absetzbar an

17.6.2011: Neue Liebe als Verwirkungsgrund

24.5.2011: Hartz IV und Umgang

12.5.2011: Wechselmodell-Entscheidung OLG Düsseldorf v. 14.3.2011

11.5.2011: Das familiengerichtliche Verfahren (FamFG)

27.3.2011: Betreuerkosten im Elternunterhalt

22.3.2011: FAQ zum Versorgungsausgleich

16.3.2011: Zugewinn und Selbständigkeit

14.2.2011: BVerfG zur Dreiteilungsmethode

26.1.2011: Ehetypen und Ehevertragstypen

26.1.2011: Hilfe, mein Kind wird im familiengerichtlichen Verfahren angehört!

24.1.2011: Konfliktlösungsstrategien, Das Eisberg-Modell in der Kommunikation

23.1.2011: Erbrecht vollständig neu bearbeitet

11.1.2011: Elternunterhalt: Verwirkung, Schonvermögen

10.1.2011: Kostenfreie Informationsgespräche über Mediation nach § 135 FamFG

8.1.2011: Elterngeld - Änderungen zum Januar 2011

6.1.2011: Auslandaufenthalt und Kindesunterhalt, Hausrat

2.1.2011: Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...

31.12.2010: Alleinerziehend,Selbstbehalte der DT 2011 nur vorläufig

30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen

29.12.2010: Hauskredit

8.11.2010 bis 28.12.2010: die komplette Homepage neu gestaltet, ab jetzt alles täglich frisch

 

Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...

Sie haben genug Informationen gelesen und wollen jetzt Ihren Fragebogen anfordern? HIER

Klick: Bessere Orientierung mit der "Sitemap" Klick: Bessere Orientierung mit der "Sitemap"