Aachener Kanzlei für Familienrecht
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Mutters Haus - Vaters Haus

Neuordnung der Familie nach Trennung

(c) Rainer Sturm / www.pixelio.de

Folge der Trennung ist zumeist eine Neuordnung der Wohnverhältnisse. Selbst wenn die Familie (zunächst) unter einem Dach wohnen bleibt, werden die Zuständigkeiten in Bezug auf die Betreuung der Kinder klarer abzusprechen sein.

 

 

In der Fachwelt haben sich Begrifflichkeiten herausgebildet, mit denen die Vielfalt der Möglichkeiten, nach Trennung als Familie zu leben, bezeichnet werden:

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Mutters Haus - Vaters Haus

Klare Absprachen - am besten schriftlich

Erstes Ziel der Eltern sollte zeitnah nach der Trennung sein, klare Regelungen zu treffen. Im Interesse der Kinder ist es, möglichst bald konkret zu wissen, wer wo mit wem leben wird und wie der Kontakt gestaltet wird.

Einigen sich die Eltern, empfiehlt sich eine schriftliche Elternvereinbarung.

Die Möglichkeiten, zu einer Lösung zu kommen, sind - in der Reihenfolge der "Eskalationsstufen":

  • Gespräch zwischen den Eltern
  • Gespräch der Eltern mit Dritten (Freunde, Familie)
  • Gespräch der Eltern mit Professionellen (Beratungsstelle, Jugendamt, Mediation)
  • Austausch von Rechtsanwälten der Eltern
  • richterliche Entscheidung im Verfahren um das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Gehören die Kinder automatisch zur Mutter?

Wer nur halbtags arbeitet, bekommt bei Trennung automatisch die Kinder?
Das ist wahrscheinlich statistisch die Wahrheit und trifft statistisch auch häufiger für Mütter zu als für Väter - aber es gibt eben keinen solchen Automatismus.
Aus der gegenteiligen Begründung des OLG Saarland (6 UF 106/10):
„Bei der allein am Kindeswohl auszurichtenden Frage, welchem der Elternteile die elterliche Sorge oder - wie hier - ein Teilbereich dieser zu übertragen ist, sind die Erziehungseignung der Eltern - einschließlich ihrer Bindungstoleranz -, die Bindungen des Kindes - insbesondere an seine Eltern und Geschwister -, die Prinzipien der Förderung und der Kontinuität sowie der Kindeswille als gewichtige Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Außer diesen Aspekten sind je nach den Begleitumständen des Falles weitere Gesichtspunkte wie Erziehungsbereitschaft, häusliche Verhältnisse, soziales Umfeld und Grundsätze wie der einzubeziehen, dass Geschwister nicht ohne besonderen Grund voneinander getrennt werden sollen. Nach dem Förderungsprinzip ist die elterliche Sorge dem Elternteil zu übertragen, der am Besten zur Erziehung und Betreuung des Kindes geeignet erscheint und von dem es voraussichtlich die meiste Unterstützung für den Aufbau seiner Persönlichkeit erwarten kann. Dabei kann berücksichtigt werden, dass ein Elternteil weitergehende Möglichkeiten zur Betreuung des Kindes hat; denn je jünger ein Kind ist, umso wichtiger ist es für seine Entwicklung, dass es sich in der Obhut eines Menschen weiß, der Zeit hat, auf seine Fragen, Wünsche und Nöte einzugehen. Ein Primat des beruflich weniger eingespannten Elternteils ist damit allerdings nicht verbunden."

Der berufstätige Vater erhielt das Sorgerecht, auch wenn er nachweislich (etwas) weniger Zeit zu Hause ist als die Mutter.

 

Europa will das Wechselmodell als gesetzlichen Normalfall.

 

Die parlamentarische Versammlung des Europarates in Straßburg hat eine Resolution unterzeichnet. Alle Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert, die Doppelresidenz/Wechselmodell, also die Betreuung von Trennungskindern durch beide Elternteile, als bevorzugtes Modell im Gesetz zu verankern.

 

Die Versammlung fordert die Behörden der Mitgliedstaaten auf, das Recht der Väter zu respektieren, um die gemeinsame Verantwortung sicherzustellen, dass das Familienrecht im Falle einer Trennung oder Scheidung die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge im besten Interesse für die Kinder, auf der Grundlage gegenseitiger Vereinbarung zwischen den Eltern, sicherstellt.

 

Die Versammlung ist überzeugt, dass die Entwicklung gemeinsamer Obsorge hilft, Geschlechterstereotypen in Bezug auf die Rolle von Frauen und Männern in der Familie zu überwinden, welche lediglich ein Spiegelbild der soziologischen Veränderungen darstellt, wie sie sich in den letzten fünfzig Jahren in Hinblick auf die Privat- und Familien-Sphäre entwickelt hat.

 

Die Versammlung fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihre Gesetze den Grundsatz der Doppelresidenz (Wechselmodell) nach einer Trennung einzuführen, und Ausnahmen ausschließlich auf Fälle von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, oder häuslicher Gewalt einzuschränken, mit jener Zeitaufteilung, in der das Kind mit jedem Elternteil lebt, die entsprechend den Bedürfnissen und Interessen des Kindes angepasst sind.

Die Resolution wurde mit 46 Stimmen dafür, 0 Gegenstimmen und 2 Abwesenden einstimmig verabschiedet und soll von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 1. Februar 2017 - XII ZB 601/15 - Neuland betreten, indem er theoretisch für möglich hält, dass ein Gericht ein Wechselmodell anordnet. Das war bisher von den Oberlandesgerichten für unmöglich gehalten worden. Mehr dazu finden Sie auf meiner Unterseite zum Wechselmodell.

 

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Aktualisiert zuletzt am

12.1.2018

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