Das Jugendamt und seine Rolle bei Trennung/Scheidung
Seit Inkrafttreten des KJHG im Jahr 1991 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Beratung in Fragen von Trennung und Scheidung gegenüber dem
örtlich zuständigen Jugendamt (§§ 17,18 Sozialgesetzbuch VIII). Das Jugendamt kann diese Beratungstätigkeit jedoch auf anerkannte Beratungsstellen delegieren, was
in Aachen in der Regel so gehandhabt wird. In hochstrittigen Fällen arbeiten Jugendamt und Beratungsstelle auch schonmal als Team.
Die Zuständigkeit des Jugendamtes richtet sich nach der Straße, in der das Kind lebt - Aachen ist in sogenannte Sozialräume eingeteilt. Ein Mitarbeiter des
Sozialraumteams ist dann der Ansprechpartner.
Reichen Eltern die Ehescheidung oder einen Wohnungszuweisungsantrag ein und haben minderjährige Kinder, wird das Jugendamt
automatisch durch das Gericht informiert. Nur wenn aber die elterliche Sorge oder der Umgang streitig werden, wird das
Jugendamt tätig in Form eines schriftlichen oder mündlichen Berichts für das Familiengericht.
bei Trennung - Scheidung - Mediation und in Erziehungsfragen: Liste der Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummern.
Beratungsstellen Trennung-Scheidung Stä[...]
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Keine Möglichkeit, den Sachbearbeiter abzulehnen
Bis zum Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2010, 4 UF 96/19 (Vorinstanz: AG Eschweiler) hatten sich Eltern gegen die zuständige Sachbearbeiterin des Jugendamtes gewehrt - erfolglos.
Aus den Gründen:

Die Beschwerde der Antragsgegner, der Eltern der betroffenen Kinder, ist nicht zulässig. Denn sie sind durch den angefochtenen Beschluss
nicht beschwert.
Dieser Beschluss ist ausdrücklich in Übereinstimmung mit den Antragsgegnern ergangen, d.h. die Eltern sind mit der Übertragung des Sorgerechts in den
Bereichen
• Aufenthaltsbestimmungsrecht
• behördliche Angelegenheiten
• Gesundheitsfürsorge
• Recht zur Beantragung von Hilfe zu Erziehung
auf das Jugendamt T. einverstanden gewesen.
Auch mit ihrer Beschwerde haben sie sich nicht gegen diesen Ausspruch des Amtsgerichts verwehrt.
Soweit sie sich dagegen wenden, dass Frau C. vom Jugendamt T. die Sache betreut, kann dies keine Beschwer begründen. Denn der Beschluss befasst sich nur mit der Übertragung des Sorgerechts auf das Jugendamt T., was die Eltern nicht anfechten wollen. Welche Person mit der Betreuung der Sache beim Jugendamt betraut wird, ist nicht Gegenstand des angefochtenen Beschlusses, sondern allein Sache des Jugendamts.
Sollte bei Hilfeplangesprächen u.a. auch Frau C. beteiligt sein, haben die Eltern dies hinzunehmen, zumal noch etliche andere Personen beteiligt sind, so dass auch eine gewisse Kontrolle gewährleistet ist.

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Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012
Wichtige Urteile
Zum Ehegattenunterhalt:
OLG Düsseldorf 07.11.2011 zur Erwerbsobliegenheit bei Grundschulkindern und 12jährigen +++ BGH 13.7.2011: Betreuungsunterhalt lebt wieder auf, wenn nacheheliche Beziehung beendet wird +++BGH 2.3.2011 zur fehlenden Erwerbsminderungsrente +++ BGH 16.2.2011 zu ehebedingten Nachteilen +++ BVerfG 25.1.2011 zur Berechnung bei Ex-Frau und Ehefrau: Dreiteilungsmethode verfassungswidrig +++ BGH 22.11.2010 stärkt Hausfrauen-Ansprüche +++ BGH 20.10.2010 zu ehebedingten Nachteilen +++ BGH 29.9.2010 zur Abänderung / Befristung von Ehegattenunterhalt +++ BGH 15.9.2010 zur Abschaffung des Altersphasenmodells +++ OLG Düsseldorf 7.7.2010 zur Verwirkung wg. Verschweigens von Einkünften +++ OLG Köln 12.1.2010 zur Sättigungsgrenze +++ BGH 18.11.2009 zur Unterhaltsberechnung bei Zweitehe +++
Denkanstoss für Sie:
Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant. Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.
Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.
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Neu auf dieser Website:
22.3.2012: EGMR weist Anfechtungsklagen leiblicher Väter ab
5.1.2012: Änderungen für Familien
31.12.2011: Düsseldorfer Tabelle 2012
11.11.2011: Kuckuckskind
16.10.2011: Nachscheidungsunterhalt
13.10.2011: Abänderung alter Eheverträge
12.10.2011: Ansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Beziehung
27.9.2011: EGMR stärkt erneut leibliche Väter
12.9.2011: Rolle des RA im Umgangsverfahren
9.9.2011: Urteile zum Elternunterhalt
8.9.2011: Unternehmer-Ehe (Handelsblatt-Interview)
7.9.2011: Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
1.9.2011: Wechselmodell und Schülerfahrtkosten
1.9.2011: VBL geht in Beschwerde gegen schuldrechtlichen Ausgleich
27.7.2011: WebAkte - verschlüsselt kommunizieren
25.7.2011: BFH erkennt Prozeßkosten als absetzbar an
17.6.2011: Neue Liebe als Verwirkungsgrund
24.5.2011: Hartz IV und Umgang
12.5.2011: Wechselmodell-Entscheidung OLG Düsseldorf v. 14.3.2011
11.5.2011: Das familiengerichtliche Verfahren (FamFG)
27.3.2011: Betreuerkosten im Elternunterhalt
22.3.2011: FAQ zum Versorgungsausgleich
16.3.2011: Zugewinn und Selbständigkeit
14.2.2011: BVerfG zur Dreiteilungsmethode
26.1.2011: Ehetypen und Ehevertragstypen
26.1.2011: Hilfe, mein Kind wird im familiengerichtlichen Verfahren angehört!
24.1.2011: Konfliktlösungsstrategien, Das Eisberg-Modell in der Kommunikation
23.1.2011: Erbrecht vollständig neu bearbeitet
11.1.2011: Elternunterhalt: Verwirkung, Schonvermögen
10.1.2011: Kostenfreie Informationsgespräche über Mediation nach § 135 FamFG
8.1.2011: Elterngeld - Änderungen zum Januar 2011
6.1.2011: Auslandaufenthalt und Kindesunterhalt, Hausrat
2.1.2011: Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...
31.12.2010: Alleinerziehend,Selbstbehalte der DT 2011 nur vorläufig
30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen
29.12.2010: Hauskredit
8.11.2010 bis 28.12.2010: die komplette Homepage neu gestaltet, ab jetzt alles täglich frisch
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