Deutsche Grenzgänger Niederlande / Belgien

In der Euregio ist das Alltag: Wir arbeiten in Deutschland, aber wir leben in Vaals, Kelmis, Kerkrade, Gemmenich, Raeren, Eupen ... so als seien das alles nur Vororte von Aachen.

 

Was bedeutet das im Fall der Ehekrise?

 

Zum Glück gibt es dafür europarechtliche Vorschriften. Zum Unglück sind sie recht vielfältig und unübersichtlich. Ein Traum für uns im Dreiländereck tätige Familienrechtler wird das "vereinheitliche europäische Scheidungsrecht" sein, wenn es denn dann eines Tages kommt. So weit ist es aber noch nicht.

Auf welche Aspekte kommt es an?

Bisher müssen wir jeden einzelnen Fall gut beleuchten:

  • welche Staatsangehörigkeiten haben beide Ehegatten / die Kinder?
  • wo haben die Ehegatten ihren ersten ehelichen Wohnsitz genommen?
  • wo hat die Familie zuletzt gelebt?
  • wer hat derzeit seinen Lebensmittelpunkt in welchem Land? Ist eine Verlegung beabsichtigt?
  • gibt es einen Ehevertrag, der das anzuwendende Recht regelt?

und so weiter ...

 

Danach kann ich beurteilen:

  • welches Recht wird auf die Scheidung der Ehe angewendet?
  • welches Recht auf den Kindesunterhalt?
  • welches Recht auf das eheliche Vermögen / den Güterstand?
  • welches Recht auf den Trennungsunterhalt?
  • welches Recht auf den Nachscheidungsunterhalt?
  • welches Recht auf das Sorgerecht, auf das Umgangsrecht?
  • wird es einen Versorgungsausgleich geben?
  • kann es eine deutsche Zuständigkeit geben?

Und ganz besonders wichtig:

  • Hat es für meinen Mandanten Vor- oder Nachteile, rasch eine Zuständigkeit in Deutschland oder in Belgien bzw. den Niederlanden zu bekommen - weil derjenige, der schneller ist, die Auswahl hat? (siehe unten "forum shopping")

Um all das zu beurteilen, arbeite ich mit Kollegen aus dem Ausland zusammen und treffe mich zweimal jährlich in einem internationalen Anwalts-Arbeitskreis.

 

Sie sehen also: auch als Grenzgänger sind Sie bei mir in kompetenten Händen!

Was ist mit "forum shopping" gemeint?

Auf Deutsch: "Gerichts-Bummel". - In manchen Konstellationen kann man zwischen zwei zuständigen Staaten und deren Rechtsordnungen wählen. Das gilt für binationale Ehen wie für Grenzgänger. Es gilt dann der Grundsatz: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst": Der Antrag, der zuerst bei einem der Gerichte in den möglichen Staaten eingeht, verdrängt die andere Zuständigkeit. Es kann daher anwaltliche Taktik sein, als Erster einen Antrag zu stellen, um sich bestimmte erwünschte Rechtsfolgen zu sichern. Ab 2012 wird das "forum shopping" erschwert, siehe dazu unten mehr.

Wie wird die deutsche Rente aufgeteilt?

Wichtig zu wissen: Bei Grenzgängern wird der Versorgungsausgleich immer durchgeführt, wenn es deutsche Rentenanwartschaften gibt - egal in welchem Land geschieden wird oder nach welchem Recht (siehe dazu unten den Gesetzestext). Manchmal muss man dazu ein gesondertes Verfahren einleiten. Wohnen beide im Ausland, ist dafür das Familiengericht in Berlin-Schöneberg zuständig. Es entscheidet meist nach Aktenlage schriftlich, keiner muss extra dort anreisen. Die Klärung der Rentenkonten dauert bei Auslandszeiten häufig besonders lange. Mehr über den Versorgungsausgleich im Allgemeinen erfahren Sie hier.

Gesetzestext zum Versorgungsausgleich bei Auslandsberührung

Art. 17 EGBGB

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) vom 03.04.2009

Der Versorgungsausgleich unterliegt dem nach Absatz 1 Satz 1 anzuwendenden Recht; er ist nur durchzuführen, wenn danach deutsches Recht anzuwenden ist und ihn das Recht eines der Staaten kennt, denen die Ehegatten im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags angehören. Im Übrigen ist der Versorgungsausgleich auf Antrag eines Ehegatten nach deutschem Recht durchzuführen,

 

1.

wenn der andere Ehegatte in der Ehezeit eine inländische Versorgungsanwartschaft erworben hat oder

 

2.

wenn die allgemeinen Wirkungen der Ehe während eines Teils der Ehezeit einem Recht unterlagen, das den Versorgungsausgleich kennt,

soweit seine Durchführung im Hinblick auf die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse auch während der nicht im Inland verbrachten Zeit der Billigkeit nicht widerspricht.

Wer scheidet die Ehe, wenn beide im Ausland leben?

Sind beide Deutsche, kann der Antrag auf Ehescheidung in Berlin gestellt werden.

Wenn für Sie das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig ist, sorge ich für Ihre anwaltliche Begleitung im Termin. Ihnen entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren.

Neuigkeiten für binationale Ehen - forum shopping wird erschwert

Die EU hat das Scheidungsrecht bei binationalen Ehen mit Geltung ab 2012 vereinfacht: Wollen sich binationale Paare scheiden lassen, können sie künftig in diesen Ländern wählen, welches Landesrecht sie anwenden wollen. Zugleich sollen Situationen ausgeschlossen werden, in denen ein Ehegatte alles daran setzt, die Scheidung zuerst einzureichen, um sicherzugehen, dass sich das Verfahren nach der Rechtsordnung richtet, die seine Interessen besser schützt. Das „forum shopping" (siehe oben) soll vermieden werden.


Mehr dazu finden Sie auf meiner Unterseite für binationale Ehepaare.

 

Neuigkeiten für grenzüberschreitenden Unterhalt

Zum 18. Juni 2011 ist die europäische Unterhaltsverordnung in Kraft getreten.
Die Unterhaltsverordnung der Europäischen Union ist ab dem 18. Juni 2011 in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht, ohne dass die einzelnen Mitgliedsländern erst noch eine Umsetzung durch nationale Gesetze vornehmen muss. Allerdings benötigen die Länder noch Durchführungsbestimmungen, die Deutschland bereits in einem Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht hat.
Die neue europäische Unterhaltsverordnung soll die europaweite Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen erleichtern. Unterhaltsberechtigte können damit ab Juni 2011 die ihnen zum Unterhalt Verpflichteten europaweit besser aufspüren und zur Zahlung ihrer Unterhaltsschulden veranlassen.
Unterhaltsentscheidungen aus anderen EU-Staaten können ab diesem Zeitpunkt einfacher vollstreckt werden. Bisher müssen ausländische Urteile in einem gesonderten Verfahren für vollstreckbar erklärt werden, und zwar immer dort, wo vollstreckt werden soll. Künftig entfällt das Zwischenverfahren, und deutsche Unterhaltsurteile können in fast allen EU-Staaten unmittelbar durchgesetzt werden. Beispielsweise kann dann eine deutsche Mutter direkt den belgischen oder niederländischen Gerichtsvollzieher beauftragen, ein deutsches Unterhaltsurteil für ihr Kind und für sich zu vollstrecken.
Für die Durchführung richten alle EU-Mitgliedstaaten zentrale Behörden ein, die bei grenzüberschreitenden Unterhaltsstreitigkeiten eng zusammenarbeiten sollen. Benötigen Unterhaltsberechtigte Hilfe, sollen sie sich an die zentrale Anlaufstelle ihres Staates wenden können. So kann diese zentrale Behörde eines Mitgliedstaates etwa helfen, den Aufenthaltsort des Unterhaltsschuldners ausfindig zu machen.
Die zentralen Behörden müssen ihren Personal- und Sachaufwand selbst tragen und dürfen ihn nicht den Unterhaltsberechtigten in Rechnung stellen. Benötigt ein Unterhaltsberechtigter zusätzlich rechtlichen Beistand, kann unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe gewährt werden.
Für Rechtsstreitigkeiten in dieser komplizierten Materie sollen zukünftig nur spezialisierte Gerichte zuständig sein.

Für welche europäischen Staaten wird die Vereinfachung gelten?

Die europäische Unterhaltsverordnung gilt nicht für Dänemark, Großbritannien und Irland. Sie gilt - das ist mein Alltag - für Belgien und die Niederlande.

"Ins Ausland absetzen wird schwieriger"

Financial Times Deutschland vom 28.6.2011
Interview mit Rechtsanwältin Martina Mainz-Kwasniok aus Aachen zum Inkrafttreten der EU-Unterhaltsverordnung.
Interview.pdf
PDF-Dokument [59.5 KB]

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