Güterstandswahl im Ehevertrag

Das BGB sieht im „ehelichen Güterrecht" einen bestimmten Ehetyp als den Normalfall an: nämlich die Hausfrauenehe oder Einverdienerehe.
Für diesen Normalfall ist die Zugewinngemeinschaft oft interessengerecht. Wer sich aber für keinen Normalfall hält, der hat Handlungsbedarf:
Er muss aktiv den „gesetzlichen Güterstand" abwählen.
Um das zu tun, muss man sich informieren. Im ersten Schritt muss man zum Beispiel überhaupt verstehen, was die Rechtsfolgen des „gesetzlichen Güterstandes"
während des Zusammenlebens, im Fall der Scheidung oder im Fall des Todes überhaupt sind. Bevor man nicht durchschaut hat, welche Auswirkungen die Zugewinngemeinschaft konkret hat, kann man sich nicht
bewusst gegen sie entscheiden.
Typischerweise herrschen etliche Irrtümer über das Wesen der Zugewinngemeinschaft:
Alles in der Ehe angeschaffte ist gemeinsam
Falsch.
Ererbtes geht den Anderen gar nichts an
Falsch.
Bei Scheidung gehört dem Anderen die Hälfte meines Vermögens
Falsch.
Ich hafte für die Schulden des Anderen mit
Falsch - jedenfalls bezogen auf das Außenverhältnis.
Beim Zugewinnausgleich bekomme ich zurück, was ich dem Ehegatten während der Ehe zugewendet habe
Falsch - allenfalls die Hälfte und nur, wenn sie noch da ist.
Beim Zugewinnausgleich bekomme ich von meinem Ehepartner ausbezahlt, was ich geerbt hatte
Falsch - allenfalls die Hälfte und nur, wenn sie noch da ist.
Die Zugewinngemeinschaft wird nur bei Scheidung relevant
Falsch - auch im Erbfall. Sie erhöht die Erbquote und senkt die Erbschaftssteuern.
Ich kann über mein Vermögen ohne Einwilligung des Ehegatten verfügen
Falsch, wenn ich über wesentliche Bestandteile meines Vermögens verfügen will, z.B. über mein einziges Haus.
Wenn Sie in all diesen Punkten korrekt aufgeklärt sind, kommt die Qual der Wahl:
- Zugewinngemeinschaft behalten
- Zugewinngemeinschaft modifizieren durch Herausnahme von Gegenständen
- Zugewinngemeinschaft modifizieren durch Verzicht auf Ausgleich bei Scheidung
- Verzicht auf Zugewinnausgleich kompensieren durch eine Übertragung von Vermögenswerten
- Gütertrennung
- Mit oder ohne Versorgungsausgleichs-Verzicht
- Gütergemeinschaft
Die Ehetypen - Fallgruppen für interessengerechte Eheverträge
Einverdienerehe mit Kindern
Dieser Ehetypus (auch genannt "Hausfrauenehe") ist dadurch gekennzeichnet, dass der eine erwerbstätig ist und den finanziellen Unterhalt erarbeitet, der andere für die Familienarbeit weitgehend auf eigene Berufstätigkeit verzichtet hat und daher kein eigenes Vermögen bilden kann. Diese Rollenteilung war gesetzgeberische Grundlage für den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Junge Doppelverdienerehe mit Kinderwunsch
Derzeit sind beide Eheleute, jeder im Rahmen seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten, vollschichtig berufstätig und wollen dies eigentlich auch bleiben. Sie hegen einen Kinderwunsch. Wie sie dazu die Rollen umverteilen, ist derzeit noch offen.
Kinderloses berufstätiges Paar
Beide Ehepartner sind im Rahmen der jeweiligen Fähigkeiten und Möglichkeiten vollschichtig berufstätig, wollen dies bleiben und wünschen sich keine Kinder. Im Fall des berufsbedingten Ortswechsels eines Ehegatten würden sie eher eine Wochenendbeziehung führen als dass einer von ihnen sich örtlich-beruflich dem Anderen anpassen muss.
(Wieder-)verheiratung in vorgerücktem Alter
Merkmal dieser Ehen ist es, dass sie geschlossen werden, um den Lebensabend gemeinsam zu verbringen. Beide können für sich selbst sorgen und haben ggf. eigene Kinder. Durch die neue Ehe wollen sie sich vermögensrechtlich so wenig wie möglich binden.
Schulden am Anfang der Ehe
Dieser Ehetyp ist gekennzeichnet durch die Tatsache, dass ein Ehepartner die Ehe verschuldet beginnt und damit ein negatives Anfangsvermögen in die Ehe bringt.
Unternehmer-Ehe, Selbständige, Freiberufler
Die Besonderheit besteht darin, dass ein Ehegatte seinen Zugewinn überwiegend in seinem Betrieb oder einer freiberuflichen Praxis angelegt hat und dieser Teil des Vermögens liquidiert werden müsste, um den Anspruch des anderen Ehepartners auf Zugewinn zu erfüllen - wodurch die Grundlage des Erwerbseinkommens gefährdet werden kann. Dagegen sprechen nicht nur die Interessen etwaiger Mitgesellschafter, sondern auch der Grundsatz, dass man die Kuh, die man melken möchte, nicht schlachten sollte. Umgekehrt kann der Unternehmer für den Fall der Insolvenz seine Familie vor dem Zugriff seiner Gläubiger schützen wollen.
Mehr unter: Unternehmer-Ehe
Ehe mit einem reichen Erben
Diese Fallgruppe betrifft Ehen, in denen ein Ehegatte ein erhebliches Vermögen in die Ehe einbringt oder während der Ehe Zuwendungen bekommt oder Erbschaften erwartet.
Das Lebensstandard-Gefälle
Eine sog. Diskrepanzehe liegt immer dann vor, wenn zwischen den Ehepartnern ein erheblicher Unterschied vor allem im Vermögen besteht, aber auch in Alter und Vorbildung. Klassische Fälle für eine solche Ehe sind die zwischen Professorin und Student, Chefarzt und Krankenschwester oder Manager und Sekretärin.
Patchwork-Situation
Jeder dieser Ehetypen kann in Kombination mit einer Patchwork-Situation auftreten, die noch besonderer Aufmerksamkeit bei der Vertragsgestaltung bedarf.

Für diese verschiedenen Ehetypen wurden im Rahmen der
Fallgruppenbildung bestimmte Ehevertragstypen entwickelt, über die ich Sie gerne individuell berate. Der Ehevertrag muss anschliessend noch notariell beurkundet werden.
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, stellt sich vielleicht nun die Frage: Was kann ich für Sie tun?

Beratungsbedarf? Termin vereinbaren?
Informieren Sie sich zuerst über das Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis. Rufen Sie die Aachener Kanzlei für Familienrecht an unter 0241 5152657, schreiben Sie eine email an info(at)mainz-kwasniok.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Hier zu Recht finden:
Noch unschlüssig ....
Informieren Sie sich hier:
Mal vorbeikommen ...
Termine mit mir gibt`s nur nach Vereinbarung. Mein Sekretariat ist für Sie Mo-Do 9-17 Uhr und Fr 9-15 Uhr erreichbar.
Tel. 0241 5152657
Mich finden...
Lieber e-mailen...
Anfragen an das Sekretariat (Terminwünsche etc.):
sekretariat(at)mainz-kwasniok.de
Direkte mail an die Rechtsanwältin (Rechtsfragen):
Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
... oder Online-Beratung
Fragebogen anfordern...
können Sie hier.
Gibt`s was Neues ?

Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012
Wichtige Urteile
Zum Ehegattenunterhalt:
OLG Düsseldorf 07.11.2011 zur Erwerbsobliegenheit bei Grundschulkindern und 12jährigen +++ BGH 13.7.2011: Betreuungsunterhalt lebt wieder auf, wenn nacheheliche Beziehung beendet wird +++BGH 2.3.2011 zur fehlenden Erwerbsminderungsrente +++ BGH 16.2.2011 zu ehebedingten Nachteilen +++ BVerfG 25.1.2011 zur Berechnung bei Ex-Frau und Ehefrau: Dreiteilungsmethode verfassungswidrig +++ BGH 22.11.2010 stärkt Hausfrauen-Ansprüche +++ BGH 20.10.2010 zu ehebedingten Nachteilen +++ BGH 29.9.2010 zur Abänderung / Befristung von Ehegattenunterhalt +++ BGH 15.9.2010 zur Abschaffung des Altersphasenmodells +++ OLG Düsseldorf 7.7.2010 zur Verwirkung wg. Verschweigens von Einkünften +++ OLG Köln 12.1.2010 zur Sättigungsgrenze +++ BGH 18.11.2009 zur Unterhaltsberechnung bei Zweitehe +++
Denkanstoss für Sie:
Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant. Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.
Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.
Besprechungsbedarf? Erstberatungstermin? Online-Beratung?
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, benötigen Sie vielleicht noch meine Hilfe. Was kann ich für Sie tun? Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis.
Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.
Sie haben genug Informationen gelesen und wollen jetzt Ihren Fragebogen für die Erstberatung anfordern? HIER
Zufrieden? Weitersagen!
Wie schön, dass Sie hier sind. Sagen Sie es weiter, wenn Ihnen die Informationen geholfen haben! Sie finden dazu im Fuß der Seite eine per email zu bedienende Funktion "Diese Seite weiterempfehlen" und den facebook-button "gefällt mir". Oder Sie schreiben mir ins Gästebuch.
Neu auf dieser Website:
22.3.2012: EGMR weist Anfechtungsklagen leiblicher Väter ab
5.1.2012: Änderungen für Familien
31.12.2011: Düsseldorfer Tabelle 2012
11.11.2011: Kuckuckskind
16.10.2011: Nachscheidungsunterhalt
13.10.2011: Abänderung alter Eheverträge
12.10.2011: Ansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Beziehung
27.9.2011: EGMR stärkt erneut leibliche Väter
12.9.2011: Rolle des RA im Umgangsverfahren
9.9.2011: Urteile zum Elternunterhalt
8.9.2011: Unternehmer-Ehe (Handelsblatt-Interview)
7.9.2011: Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
1.9.2011: Wechselmodell und Schülerfahrtkosten
1.9.2011: VBL geht in Beschwerde gegen schuldrechtlichen Ausgleich
27.7.2011: WebAkte - verschlüsselt kommunizieren
25.7.2011: BFH erkennt Prozeßkosten als absetzbar an
17.6.2011: Neue Liebe als Verwirkungsgrund
24.5.2011: Hartz IV und Umgang
12.5.2011: Wechselmodell-Entscheidung OLG Düsseldorf v. 14.3.2011
11.5.2011: Das familiengerichtliche Verfahren (FamFG)
27.3.2011: Betreuerkosten im Elternunterhalt
22.3.2011: FAQ zum Versorgungsausgleich
16.3.2011: Zugewinn und Selbständigkeit
14.2.2011: BVerfG zur Dreiteilungsmethode
26.1.2011: Ehetypen und Ehevertragstypen
26.1.2011: Hilfe, mein Kind wird im familiengerichtlichen Verfahren angehört!
24.1.2011: Konfliktlösungsstrategien, Das Eisberg-Modell in der Kommunikation
23.1.2011: Erbrecht vollständig neu bearbeitet
11.1.2011: Elternunterhalt: Verwirkung, Schonvermögen
10.1.2011: Kostenfreie Informationsgespräche über Mediation nach § 135 FamFG
8.1.2011: Elterngeld - Änderungen zum Januar 2011
6.1.2011: Auslandaufenthalt und Kindesunterhalt, Hausrat
2.1.2011: Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...
31.12.2010: Alleinerziehend,Selbstbehalte der DT 2011 nur vorläufig
30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen
29.12.2010: Hauskredit
8.11.2010 bis 28.12.2010: die komplette Homepage neu gestaltet, ab jetzt alles täglich frisch
Sie haben genug Informationen gelesen und wollen jetzt Ihren Fragebogen anfordern? HIER
