Düsseldorfer Tabelle 2012

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Dezember 2011 mitgeteilt, dass es zum 1.1.2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle geben wird. Da sich das steuerliche Existenzminimum nicht geändert hat, sei dies nicht nötig.
Seit 2010 hat es mithin keine Änderung der Bedarfssätze für die Kinder gegeben.

DT 2011 = DT 2012

Die nachfolgende Düsseldorfer Tabelle 2012 ist meine eigene, nicht die offizielle. Sie nimmt Ihnen den Abzug des halben Kindergeldes ab, bei Volljährigen des Ganzen.

Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld derzeit 184 EUR, für das 3. Kind 195 EUR, ab dem 4. Kind 215 EUR. Meine DT geht vom Regelfall aus, dass derjenige, der den Barunterhalt bekommt, das Kindergeld von der Familienkasse ausgezahlt erhält.

Grau gerastert ist die Zeile mit der häufigsten Anwendung, nämlich die Zahlbeträge für das erste und zweite Kind.

 

bereinigtesNettoein-kommen

0–5

6–11

12–17

ab 18

Prozent

SB

1.)  0 bis 1.500

317

364

426

488

100

770/950

Zahlbetrag 1. u 2.

225

272

334

304

100

770/950

Zahlbetrag 3.

222

269

331

298

100

770/950

Zahlbetrag ab 4.

209,50

256,50

318,50

273

100

770/950

2.) 1.501 - 1.900

333

383

448

513

105

1.050

Zahlbetrag 1. u 2.

241

291

356

329

105

1.050

Zahlbetrag 3.

238

288

353

323

105

1.050

Zahlbetrag ab 4.

225,50

275,50

340,50

298

105

1.050

3.) 1.901 - 2.300

349

401

469

537

110

1.150

Zahlbetrag 1. u 2.

257

309

377

353

110

1.150

Zahlbetrag 3.

254

306

374

347

110

1.150

Zahlbetrag ab 4.

241,50

293,50

361,50

322

110

1.150

4.) 2.301 - 2.700

365

419

490

562

115

1.250

Zahlbetrag 1. u 2.

273

327

398

378

115

1.250

Zahlbetrag 3.

270

324

395

372

115

1.250

Zahlbetrag ab 4.

257,50

311,50

382,50

347

115

1.250

5.) 2.701 - 3.100

381

437

512

586

120

1.350

Zahlbetrag 1. u 2.

289

345

420

402

120

1.350

Zahlbetrag 3.

286

342

417

396

120

1.350

Zahlbetrag ab 4.

273,50

311,50

382,50

347

120

1.350

6.) 3.101 - 3.500

406

466

546

625

128

1.450

Zahlbetrag 1. u 2.

314

374

454

441

128

1.450

Zahlbetrag 3.

311

371

451

435

128

1.450

Zahlbetrag ab 4.

298,50

358,50

438,50

410

128

1.450

7.) 3.501 - 3.900

432

496

580

664

136

1.550

Zahlbetrag 1. u 2.

340

404

488

480

136

1.550

Zahlbetrag 3.

337

401

485

474

136

1.550

Zahlbetrag ab 4.

324,50

388,50

472,50

449

136

1.550

8.) 3.901 - 4.300

457

525

614

703

144

1.650

Zahlbetrag 1. u 2.

365

433

522

519

144

1.650

Zahlbetrag 3.

362

430

519

513

144

1.650

Zahlbetrag ab 4.

349,50

417,50

506,50

488

144

1.650

9.) 4.301 - 4.700

482

554

648

742

152

1.750

Zahlbetrag 1. u 2.

390

462

556

558

152

1.750

Zahlbetrag 3.

387

459

553

552

152

1.750

Zahlbetrag ab 4.

374,50

446,50

540,50

572

152

1.750

10.)4.701 - 5.100

508

583

682

781

160

1.850

Zahlbetrag 1. u 2.

416

491

590

597

160

1.850

Zahlbetrag 3.

413

488

587

591

160

1.850

Zahlbetrag ab 4.

400,50

475,50

574,50

566

160

1.850

ab 5.101

nach den Umständen des Falles = konkrete Bedarfsermittlung (Sättigungsgrenze)

 



Das Kleingedruckte lesen!

Um die DT anzuwenden, muss man mindestens die "Anmerkungen den OLG Düsseldorf" und die z.T. abweichenden "Leitlinien" des regional zuständigen OLG kennen.

Die Familienrichter verwenden diese Leitlinien, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung in Unterhaltsfragen zu ermöglichen. Sie binden die Richter nicht. Nach wie vor kann jeder Einzelfall besonders gewürdigt werden und damit zu Abweichungen von der Düsseldorfer Tabelle führen.

Unterhaltsrecht ist keine Mathematik!

Hier finden Sie die Anmerkungen des OLG Düsseldorf und die Leitlinien "meines" OLG Köln.

Düsseldorfer Tabelle mit Anmerkungen
Die 2011er-Tabelle gilt auch für 2012
Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf
PDF-Dokument [42.3 KB]
Unterhaltsleitlinien des OLG Köln
2011, gelten auch 2012
leitlinien.pdf
PDF-Dokument [35.4 KB]

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Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 31.1.2012

 

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Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant.  Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.

Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.

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