Beratung via Internet - Pauschalpreis oder Zeitabrechnung

Finden Sie auch, dass online-Austausch besonders effektiv ist? Der Aufwand auf beiden Seiten ist erheblich geringer als bei einem Besprechungstermin in der Kanzlei oder bei Briefen, die per Post verschickt werden. Die Gesprächspartner müssen nicht gleichzeitig Zeit haben wie bei einem Telefonat. Sogar an Wochenenden oder Nachts kann man seine drängenden Anliegen schonmal loswerden. Die Frage kann sorgfältig formuliert werden. Für die Antwort gilt: Wer schreibt, bleibt. Missverständnisse werden minimiert. Und das Beste: Wenn Sie meine Zeit sparen, sparen Sie Ihr Geld.
Pauschalpreis für Ihre Fragen zum Einstieg
Für Fragen, die sich online beantworten lassen, mache ich Ihnen ein pauschales Preisangebot.

Online-Rechtsberatung zum Familienrecht - wie funktioniert es?
- Sie sind einverstanden mit meinen AGB - siehe unten.
- Sie schreiben eine e-mail an mich. Bitte nennen Sie Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse sowie den Namen der „Gegenseite", damit ich prüfen kann, ob eine Interessenkollision vorliegt. Beschreiben Sie Ihren Fall so genau wie möglich, fügen evtl. Dokumente (als pdf) bei und formulieren eine oder mehrere konkrete Fragen. Schreiben Sie dazu, ob irgendwelche Fristen zu beachten sind. Haben Sie keine Angst, konkrete Zahlen zu nennen - ich rechne ja nicht nach Streitwert ab.
- Wenn Sie keinen Anwalt bezahlen können, besorgen Sie sich zu Ihrer Fragestellung vom Wohnortgericht einen „Beratungshilfeschein" und schicken ihn mir im Original zu, pdf genügt fürs Gericht nicht. Sie bekommen Ihre Antwort dann sozusagen gratis - auf Staatskosten.
- Für Selbstzahler: Spätestens nach zwei Werktagen mache ich Ihnen kostenfrei ein Angebot, zu welchem Pauschalpreis ich Ihre Frage oder Fragen beantworten will.
- Wenn Sie den Preis akzeptieren, überweisen Sie ihn mir und ich beantworte Ihre Fragen - wenn nicht, entstehen Ihnen keine Kosten für die Anfrage. Das Mandat kommt erst durch den Zahlungseingang bei mir zustande.
- Bitte beachten Sie: email-Beratung eignet sich für konkrete Fragestellungen, die
Sie haben. Auch wenn Sie eine zweite juristische Meinung zu einer bereits bestehenden Akte haben wollen, geht das gut schriftlich. Wenn Sie aber eine umfassende
Beurteilung Ihrer Lebenssituation nach Trennung oder vorsorgende Beratung im Bereich Elternunterhalt benötigen, greift dieser
Austausch zu kurz. Dann sind sie zunächst in einer mündlichen Erstberatung in der Kanzlei besser aufgehoben.
Beispiele: Meine Online-Beratungen

Frage: Kann ich aufgrund folgender bestimmter Umstände (...) eine Änderung des Kindesunterhaltes erwirken?
Antwort: Ja. So geht es: ...
Dauer: 2 Werktage nach Zahlung beantwortet
Preis: 50 €

Frage: Ist es für mich wirtschaftlich sinnvoll, den Scheidungsantrag jetzt einzureichen? Welche Folgen hätte das?
Antwort: Pro und Contra.
Dauer: 1 Tag nach Zahlungseingang
Preis: 50 €

Frage: Ich lebe als Deutsche in den Niederlanden und erwarte von meinem niederländischen Freund ein Kind. Welche Rechte gelten, auch für den Fall, dass ich (vor oder nach der Geburt) nach Deutschland zurückziehen möchte?
Antwort: Beantwortung zur Staatsangehörigkeit, zum Sorgerecht, zur Vaterschaft, zur internationalen Kindesentführung, zum Unterhaltsstatut für Kind und Mutter und zu niederländischen bzw. Euregio-Besonderheiten.
Dauer: am Tag des Zahlungseinganges beantwortet
Preis: 75 €

Frage: Mein Ehegatte hat selbst anliegende Zugewinnberechnung gefertigt. Ist diese korrekt?
Antwort: nicht ganz, nämlich ...
Dauer: zwei Tage nach Zahlungseingang beantwortet
Preis: 75 €

Frage: Der Anwalt meines Ehegatten hat anliegende Unterhaltsberechnung gefertigt (Ehegattentrennungsunterhalt und Kindesunterhalt). Ist diese korrekt?
Antwort: ja, aber ...
Dauer: einen Tag nach Zahlungseingang beantwortet
Preis: 100 €

Frage: Ich habe einen vorehelichen Ehevertrag und möchte die Scheidung. Wird der Vertrag wirksam sein?
Antwort: Allgemein zu Sittenwidrigkeit, konkret zu Güterrecht, Unterhaltsregelungen und Versorgungsausgleich; Beweislast und Prozeßrisiko.
Dauer: am Tag des Zahlungseinganges beantwortet
Preis: 150 €

Frage: Ich zahle auf ein älteres Urteil den Ehegattenunterhalt. Habe ich eine Chance, das der neuen Rechtslage anzupassen, vor allem, die
Zahlungen irgendwann einstellen zu können?
Antwort: Prüfung der Grundlagen der Entscheidung und der Abänderungstatbestände, Ergebnis: ja, versuchen!
Dauer: einen Tag nach Zahlung beantwortet
Preis: 150 €

Frage: Wie kann ich meinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt begründen? Habe ich eine Chance?
Antwort: Arbeit am konkreten Lebenslauf der Ehefrau, verschiedene Aufträge, die Darlegung und Beweisbarkeit zu verbessern.
Dauer: an fünf Tagen hin und her korrespondiert
Preis: 200 €

Frage: Können Sie berechnen, wie viel Unterhalt ich zahlen muss? Ich bin Beamter, verheiratet, meine Frau arbeitet halbtags und wir haben
zwei minderjährige Kinder.
Antwort: Computergestützte Unterhaltsberechnung
Dauer: einen Tag nach Zahlungseingang beantwortet
Preis: 200 €

Frage: Können Sie berechnen, wie viel Unterhalt ich zahlen muss? Ich bin selbständig, habe ein außereheliches Kind, ein eheliches
minderjähriges und ein volljähriges sowie die getrennt lebende Ehefrau. Anliegend meine kompletten Steuerunterlagen der letzten drei Jahre (Erklärungen und Bescheide bzw.
Steuerberater-Berechnungen).
Antwort: Auswertung von Steuerunterlagen, mehrseitige Berechnung
Dauer: einen Tag nach Zahlungseingang beantwortet
Preis: 300 €

Frage: Elternunterhalt - muss ich zahlen? Kann ich noch vorsorgen? Wird mein Ehegatte herangezogen? Wieviel Schonvermögen habe ich?
Antwort: Berechnung und Tipps
Dauer: drei Tage
Preis: 250 €

Frage: Ich möchte einen Ehevertrag abschließen. Welcher Vertragstyp passt zu mir? Welche Regelungen sind möglich und sinnvoll?
Dauer: drei Tage
Preis: 300 €
email-Beratung im laufenden Mandat

Nach einer Erstberatung oder im Laufe des Mandates ergeben sich immer wieder Nachfragen: zum konkreten Verlauf des Verfahrens, zu den Folgesachen etc.
In einem laufenden Mandat lässt sich sehr viel per email klären. Manches erfordert ein Telefonat, manches auch ein persönliches Treffen - je nach Thema.
Meine Mandanten haben in der Regel mit mir eine Honorarvereinbarung geschlossen, auf deren Basis ich meine für das Mandat aufgewendete Zeit minutengenau erfasse und in Rechnung stelle. email-Beratung geht unkompliziert und flott, spart meine Zeit und Ihr Geld.
WebAkte: Wir treffen uns verschlüsselt im Internet

Wenn auch Sie gern eine WebAkte im Internet haben möchten, hat das für Sie viele Vorteile:
- Sie bekommen einen persönlichen Zugang für Ihre WebAkte bei mir.
-
Ich kann in den Akten Dateien jeder Art ablegen (Dokumente, Bilder, Videos, Berechnungen, Gutachten…), mit Kommentaren versehen und meinem Mandanten zugänglich machen. Mein Mandant kann dies ebenso und damit entsteht eine strukturierte, aktenbezogene Kommunikation.
-
Die WebAkte beinhaltet ein Benachrichtigungssystem, das jeden Nutzer per E-Mail über den Eingang neuer Nachrichten in den Akten informiert. Diese Funktion spart allen Beteiligten Zeit.
-
Über die Lesebestätigung sehen wir immer, wenn der Andere ein Schriftstück zur Kenntnis genommen hat.
- Posteingang steht Ihnen zeitgleich mit der Kanzlei zur Verfügung. Wir nehmen den Posteingang entgegen, scannen in die WebAkte - Sie bekommen eine automatische e-mail, dass sich in Ihrer WebAkte Neues befindet. Schneller geht`s nicht.
- Dasselbe gilt für meine Entwürfe, meinen Postausgang - alles ist für Sie rund um die Uhr einsehbar. Mehr Transparenz geht nicht.
- Besonders die Mandanten im Ausland (Niederlande / Belgien) meiden damit lange Postlaufzeiten. WebAkte hat mehrsprachige Benutzeroberflächen.
- Bei sogenannten Online-Scheidungen reduziert die WebAkte den beiderseitigen Aufwand zusätzlich.
- Sie sparen sich den Anruf mit der Frage: "Gibt`s was Neues in meiner Sache?".
- Das System ist TÜV-zertifiziert sicher - während Korrespondenz per email so öffentlich ist wie eine Postkarte.
- Wir beide entlasten die Umwelt, indem wir weniger Ausdrucke benötigen.
- Ist das Mandat beendet, wird Ihre WebAkte aus dem Internet gelöscht.
Mehr über die WebAkte erfahren Sie hier.
Online-Scheidung - wie geht das?
Das Kleingedruckte: AGB für die Internet-Beratung zum Pauschalpreis
Nutzungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Aachener Kanzlei für Familienrecht
Rechtsanwältin Martina Mainz-Kwasniok, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin, Eupener Str. 114, 52066 Aachen
1. Rechtsanwältin Mainz-Kwasniok bietet Ihnen
Online-Rechtsberatung im Bereich des Familien- und Erbrechts an. Ihre Fragen werden unter Berücksichtigung der von Ihnen übermittelten Informationen zum
Sachverhalt und gegebenenfalls auch zusätzlicher, bei Ihnen nachgefragter Informationen, umfassend beantwortet. Hierbei wird die aktuelle Rechtsprechung sämtlicher Gerichte einschließlich der
Berufungsgerichte und des Bundesgerichtshofes berücksichtigt. Sie werden eingehend über die Möglichkeiten rechtlichen Vorgehens beraten.
2. Sie sollten mit der Schilderung des Sachverhaltes eine oder mehrere konkrete Fragen verbinden.
3. Wenn sich Ihre Frage auf Dokumente (bisheriger Schriftverkehr, Urteile) etc. bezieht, sollten Sie im Interesse einer richtigen Beratung diese Dokumente in vollem
Wortlaut zur Verfügung stellen (scannen oder abtippen).
4. Bitte kennzeichnen Sie Ihre Anfrage als eilig, wenn Fristablauf droht.
5. Rechtsanwältin Mainz-Kwasniok unterbreitet Ihnen innerhalb von zwei Werktagen ein kostenfreies Angebot, zu welchem Pauschalpreis sie Ihre Frage oder Fragen
beantworten will.
6. Das Mandat kommt zustande, wenn Sie die angebotene Gebühr bezahlen. Ausschlaggebend ist der Eingang der Beratungsgebühr auf dem Ihnen übermittelten
Konto.
7. Ihre Nachfragen werden kostenfrei beantwortet, sofern der ursprünglich zugrunde gelegte Sachverhalt nicht verändert oder erweitert wird und soweit es nur um Verständnisfragen geht. Andernfalls können weitere Kosten entstehen, die Ihnen vorab mitgeteilt werden.
8. Manche Sachverhalte erfordern so viele Nachfragen, daß ein Telefonat sinnvoller als e-mail-Austausch ist. In diesem Fall wird die Rechtsanwältin Ihnen dies
vorschlagen.
9. Rechtsberatung wird für Klienten, die die Kosten nicht tragen können, auch auf Beratungshilfebasis gewährt. Sie müssen uns in diesem Fall jedoch den
Beratungshilfeschein vorab zusenden. Sie erhalten ihn beim Familiengericht Ihres Wohnortes.
10. Es können nur Anfragen mit einer vollständigen und plausiblen Adreßangabe bearbeitet werden. Rückfragen bleiben vorbehalten. Da bei Mandatsübernahmen
Interessenkonflikte ausgeschlossen werden müssen, geben Sie bitte stets auch Namen und Anschrift potentieller Gegner in Ihrer Angelegenheit an. Wir prüfen vorab, ob Interessenskonflikte bestehen. Ist
dies der Fall, muß die Übernahme des Mandates abgelehnt werden.
11. Rechtsanwältin Mainz-Kwasniok behält sich außerdem vor, Mandate z.B. mangels Eignung für die Onlineberatung abzulehnen.
12. Die Beratung erfolgt auf Grundlage des von dem Rechtssuchenden geschilderten Sachverhaltes. Für Beratungsfehler, die durch eine unvollständige oder
fehlerhafte Schilderung des Sachverhaltes zustande kommen, haftet die Rechtsanwältin nicht. Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
13. Die Ermittlung des Kostenrisikos für die prozessuale Verfolgung oder Durchsetzung der Rechte erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dabei wird von einem durchschnittlichen Mittelwert ausgegangen und bietet lediglich einen Anhaltspunkt für mögliche Kosten. Eine Gewähr kann für erteilte
Kostenauskünfte bzw. Abweichungen nicht übernommen werden.
14. Die hier erfolgte Beratung versteht sich als Einstiegs-Beratung. Wünscht der Rechtssuchende weitergehende Beratung, via e-mail, telefonisch oder persönlich,
oder eine Vertretung seiner Interessen, so wird eine gesonderte Vergütungsvereinbarung geschlossen, hilfsweise gelten die gegenstandswertabhängigen Gebühren nach
RVG.
15. Die Daten werden unverschlüsselt direkt an die Rechtsanwältin übertragen. Deren Haftung für Datenverlust, Datenveränderung oder sonstige Eingriffe Dritter einschließlich etwaiger unbefugter Auskundschaftung oder Manipulation von Daten während oder anlässlich der Datenübertragung - sowohl bei der Datenübertragung an die Rechtsanwältin als auch bei deren Rückantwort an Sie - ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Da die Übertragung per e-mail nicht völlig geschützt vor dem Zugriff Dritter ist, entbinden Sie die Rechtsanwältin durch die Verwendung dieses Formulars in dieser Hinsicht von der Schweigepflicht, soweit eine Verletzung auf technischen Fehlern beruht. Das gilt auch dann, wenn die Rechtsanwältin über das Internet mit Dritten kommuniziert.
16. Die Haftung der Rechtsanwältin ist ausgeschlossen für Schäden, die durch fehlerhafte und unvollständige Übertragung von e-mails entstehen, ebenso für Schäden durch technische Ausfälle des Internet oder Mailanbieters.
17. Impressum: Rechtsanwältin Martina Mainz-Kwasniok, Eupener Str. 114, 52066 Aachen, info@kanzlei-mainz.de, www.mainz-kwasniok.de
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Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Online-Beratung zum Pauschalpreis. Rufen Sie uns an: 0241 5152657, schreiben Sie: info(at)kanzlei-mainz.de - oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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Termine mit mir gibt`s nur nach Vereinbarung. Mein Sekretariat ist für Sie Mo-Do 9-17 Uhr und Fr 9-15 Uhr erreichbar.
Tel. 0241 5152657
Mich finden...
Lieber e-mailen...
Anfragen an das Sekretariat (Terminwünsche etc.):
sekretariat(at)mainz-kwasniok.de
Direkte mail an die Rechtsanwältin (Rechtsfragen):
Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
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Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012
Wichtige Urteile
Zum Ehegattenunterhalt:
OLG Düsseldorf 07.11.2011 zur Erwerbsobliegenheit bei Grundschulkindern und 12jährigen +++ BGH 13.7.2011: Betreuungsunterhalt lebt wieder auf, wenn nacheheliche Beziehung beendet wird +++BGH 2.3.2011 zur fehlenden Erwerbsminderungsrente +++ BGH 16.2.2011 zu ehebedingten Nachteilen +++ BVerfG 25.1.2011 zur Berechnung bei Ex-Frau und Ehefrau: Dreiteilungsmethode verfassungswidrig +++ BGH 22.11.2010 stärkt Hausfrauen-Ansprüche +++ BGH 20.10.2010 zu ehebedingten Nachteilen +++ BGH 29.9.2010 zur Abänderung / Befristung von Ehegattenunterhalt +++ BGH 15.9.2010 zur Abschaffung des Altersphasenmodells +++ OLG Düsseldorf 7.7.2010 zur Verwirkung wg. Verschweigens von Einkünften +++ OLG Köln 12.1.2010 zur Sättigungsgrenze +++ BGH 18.11.2009 zur Unterhaltsberechnung bei Zweitehe +++
Denkanstoss für Sie:
Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant. Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.
Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.
Besprechungsbedarf? Erstberatungstermin? Online-Beratung?
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, benötigen Sie vielleicht noch meine Hilfe. Was kann ich für Sie tun? Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis.
Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.
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Neu auf dieser Website:
22.3.2012: EGMR weist Anfechtungsklagen leiblicher Väter ab
5.1.2012: Änderungen für Familien
31.12.2011: Düsseldorfer Tabelle 2012
11.11.2011: Kuckuckskind
16.10.2011: Nachscheidungsunterhalt
13.10.2011: Abänderung alter Eheverträge
12.10.2011: Ansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Beziehung
27.9.2011: EGMR stärkt erneut leibliche Väter
12.9.2011: Rolle des RA im Umgangsverfahren
9.9.2011: Urteile zum Elternunterhalt
8.9.2011: Unternehmer-Ehe (Handelsblatt-Interview)
7.9.2011: Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
1.9.2011: Wechselmodell und Schülerfahrtkosten
1.9.2011: VBL geht in Beschwerde gegen schuldrechtlichen Ausgleich
27.7.2011: WebAkte - verschlüsselt kommunizieren
25.7.2011: BFH erkennt Prozeßkosten als absetzbar an
17.6.2011: Neue Liebe als Verwirkungsgrund
24.5.2011: Hartz IV und Umgang
12.5.2011: Wechselmodell-Entscheidung OLG Düsseldorf v. 14.3.2011
11.5.2011: Das familiengerichtliche Verfahren (FamFG)
27.3.2011: Betreuerkosten im Elternunterhalt
22.3.2011: FAQ zum Versorgungsausgleich
16.3.2011: Zugewinn und Selbständigkeit
14.2.2011: BVerfG zur Dreiteilungsmethode
26.1.2011: Ehetypen und Ehevertragstypen
26.1.2011: Hilfe, mein Kind wird im familiengerichtlichen Verfahren angehört!
24.1.2011: Konfliktlösungsstrategien, Das Eisberg-Modell in der Kommunikation
23.1.2011: Erbrecht vollständig neu bearbeitet
11.1.2011: Elternunterhalt: Verwirkung, Schonvermögen
10.1.2011: Kostenfreie Informationsgespräche über Mediation nach § 135 FamFG
8.1.2011: Elterngeld - Änderungen zum Januar 2011
6.1.2011: Auslandaufenthalt und Kindesunterhalt, Hausrat
2.1.2011: Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...
31.12.2010: Alleinerziehend,Selbstbehalte der DT 2011 nur vorläufig
30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen
29.12.2010: Hauskredit
8.11.2010 bis 28.12.2010: die komplette Homepage neu gestaltet, ab jetzt alles täglich frisch
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