Checkliste Verfahrenskostenhilfe

Personen mit kleinem Einkommen und ohne Vermögen können für ein gerichtliches Verfahren Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen, allerdings bleibt immer ein gewisses Kostenrisiko:
a) der Richter kann die Erfolgsaussicht verneinen - gilt nicht bei Scheidungen
b) das Gericht kann binnen der nächsten vier Jahre Kosten rückfordern, wenn Sie vermögend geworden ist oder Raten zahlen können
c) Kosten der Gegenseite, die ihnen auferlegt werden, werden nicht von der VKH übernommen - gilt nicht bei Scheidungen.

 

Sie müssen für den VKH-Antrag ein Formular ausfüllen, das Sie am Ende dieses Textes zum Download finden. Folgende Belege benötigen Sie:

  • Nachweise über Ihr aktuelles Einkommen. Beziehen Sie Arbeitslosengeld II oder sonstige Sozialleistungen, genügt der Bescheid.
  • Belege über Wohnkosten, Nebenkosten, Ratenkredite, besondere Belastungen.
  • Belege über die Bestände Ihrer Konten (Giro, Sparbuch, Bausparvertrag, Lebensversicherung, Kredite ...). Auch wenn auf Ihrem Girokonto nur die laufenden Einnahmen und Ausgaben zu finden sind und dies evtl. gar im Minus ist, müssen Sie diese Angaben genau machen.
  • Bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus bzw. Eigentumswohnung müssen zum Wert nur ca.-Werte angegeben werden. Sie müssen nicht extra ein Wertgutachten einholen!

Das Formular reiche ich zusammen mit Ihrem Klagebegehren oder Antrag bei Gericht ein.

 

Beachten Sie bitte, dass das Formular ggf. Ihrem Gegner zur Einsicht übersandt wird.

 

Obwohl in Scheidungsverfahren kein Anwaltszwang auf der Gegnerseite herrscht, hat trotzdem jeder Scheidungsgegner das Recht auf kostenlose anwaltliche Vertretung. Zu empfehlen ist dies, weil zwar die Scheidung selbst in einvernehmlichen Fällen unkompliziert ist, nicht aber der automatische Versorgungsausgleich. Seit der VA-Reform im September 2009 sind viele Auskünfte fehlerhaft - das kann nur Ihr Anwalt bemerken!

Formular für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe
Downloaden, Ausfüllen, Ausdrucken, Unterschreiben, Belege kopieren - bei mir abgeben. Damit beantrage ich meine Beiordnung für Ihr gerichtliches Verfahren.
VKH-Formular.pdf
PDF-Dokument [329.3 KB]

Kann ich selbst berechnen, ob mir VKH zusteht?

 

Seit März 2011 lauten die Freibeträge:

 

Antragsteller selbst: 400 €

 

Erwerbstätigen-Freibetrag: 182 €

 

Hinzu kommen die Wohnkosten und relevante Belastungen.

 

Ehegatte: 400 €

 

unterhaltsberechtigte Erwachsene: 320 €

 

unterhaltsberechtigte Jugendliche (15-18): 316 €

 

unterhaltsberechtigte Kinder (7-14): 276 €

 

unterhaltsberechtigte Kinder (0-6): 237 €



Ohne Gewähr für die Aktualität und für die Richtigkeit der Ergebnisse verweise ich gern auf einen kostenlosen PKH-Rechner eines Kollegen: http://www.pkh-rechner.de/

Hartz IV ist kein "Freifahrtschein" vor Gericht

Ist die Hürde der "Erfolgsaussicht" genommen, kann die VKH-Bewilligung aber an fehlender Bedürftigkeit scheitern, selbst wenn man Sozialleistungen bezieht.

Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe kann unter Umständen auch dann versagt werden, wenn dem Antragsteller fiktiv erzielbare Einkünfte zuzurechnen sind. Es sind solche Einkünfte fiktiv zuzurechnen, die der um die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ersuchende Antragsteller schuldhaft nicht erzielt, obgleich dies ihm zuzumuten wäre. 

Der Antragsteller bezog Hartz IV, war aber grundsätzlich arbeitsfähig. Das Amtsgericht verlangte Nachweise der Bemühungen um Arbeit während der letzten 6 Monate. Da es solche Nachweise nicht gab, unterstellte das Amtsgericht, dass der Hartz-IV-Empfänger bei ordentlichen Bemühungen Arbeit hätte und ausreichend Einkommen verdienen könnte, um den Prozess selbst zu bezahlen. Das OLG bestätigte dies.

Zwar sei der Antragsteller der Allgemeinheit gegenüber nicht wie minderjährigen Kindern gegenüber verschärft erwerbspflichtig. Es bestehe jedoch eine der allgemeine unterhaltsrechtlichen Erwerbsobliegenheit entsprechende Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit.
Daraus folgt: Hartz IV ist kein „Freifahrtschein“ bei Gericht!

OLG Brandenburg, Beschluss v. 28.02.2011 - 9 WF 47/11

 

 

Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, stellt sich vielleicht nun die Frage: Was kann ich für Sie tun?

Welche Informationen könnten jetzt noch wichtig sein?

Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, stellt sich vielleicht nun die Frage: Was kann ich für Sie tun?

Noch mehr wissen? Persönliche Beratung?

Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Online-Beratung zum Pauschalpreis. Rufen Sie uns an: 0241 5152657, schreiben Sie: info(at)kanzlei-mainz.de - oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Hier zu Recht finden:

Noch unschlüssig ....

Informieren Sie sich hier:

Was kann ich für Sie tun?

Mal vorbeikommen ...

Termine mit mir gibt`s nur nach Vereinbarung. Mein Sekretariat ist für Sie Mo-Do 9-17 Uhr und Fr 9-15 Uhr erreichbar.

Tel. 0241 5152657

Mich finden...

Lieber e-mailen...

Anfragen an das Sekretariat (Terminwünsche etc.):

sekretariat(at)mainz-kwasniok.de

Direkte mail an die Rechtsanwältin (Rechtsfragen):

info(at)mainz-kwasniok.de

Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

... oder Online-Beratung

Fragebogen anfordern...

können Sie hier.

Gibt`s was Neues ?

 

Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012

 

Wichtige Urteile

Denkanstoss für Sie:

Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant.  Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.

Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.

Klick: Mehr über mich Klick: Mehr über mich

Besprechungsbedarf? Erstberatungstermin? Online-Beratung?

Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, benötigen Sie vielleicht noch meine Hilfe. Was kann ich für Sie tun? Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis.

Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.

Klick für mehr Infos Klick für mehr Infos

Sie haben genug Informationen gelesen und wollen jetzt Ihren Fragebogen für die Erstberatung anfordern? HIER

Zufrieden? Weitersagen!

Wie schön, dass Sie hier sind. Sagen Sie es weiter, wenn Ihnen die Informationen geholfen haben! Sie finden dazu im Fuß der Seite eine per email zu bedienende Funktion "Diese Seite weiterempfehlen" und den facebook-button "gefällt mir". Oder Sie schreiben mir ins Gästebuch.

Neu auf dieser Website:

22.3.2012: EGMR weist Anfechtungsklagen leiblicher Väter ab

5.1.2012: Änderungen für Familien

31.12.2011: Düsseldorfer Tabelle 2012

11.11.2011: Kuckuckskind

16.10.2011: Nachscheidungsunterhalt

13.10.2011: Abänderung alter Eheverträge

12.10.2011: Ansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Beziehung

27.9.2011: EGMR stärkt erneut leibliche Väter

12.9.2011: Rolle des RA im Umgangsverfahren

9.9.2011: Urteile zum Elternunterhalt

8.9.2011: Unternehmer-Ehe (Handelsblatt-Interview)

7.9.2011: Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich

1.9.2011: Wechselmodell und Schülerfahrtkosten

1.9.2011: VBL geht in Beschwerde gegen schuldrechtlichen Ausgleich

27.7.2011: WebAkte - verschlüsselt kommunizieren

25.7.2011: BFH erkennt Prozeßkosten als absetzbar an

17.6.2011: Neue Liebe als Verwirkungsgrund

24.5.2011: Hartz IV und Umgang

12.5.2011: Wechselmodell-Entscheidung OLG Düsseldorf v. 14.3.2011

11.5.2011: Das familiengerichtliche Verfahren (FamFG)

27.3.2011: Betreuerkosten im Elternunterhalt

22.3.2011: FAQ zum Versorgungsausgleich

16.3.2011: Zugewinn und Selbständigkeit

14.2.2011: BVerfG zur Dreiteilungsmethode

26.1.2011: Ehetypen und Ehevertragstypen

26.1.2011: Hilfe, mein Kind wird im familiengerichtlichen Verfahren angehört!

24.1.2011: Konfliktlösungsstrategien, Das Eisberg-Modell in der Kommunikation

23.1.2011: Erbrecht vollständig neu bearbeitet

11.1.2011: Elternunterhalt: Verwirkung, Schonvermögen

10.1.2011: Kostenfreie Informationsgespräche über Mediation nach § 135 FamFG

8.1.2011: Elterngeld - Änderungen zum Januar 2011

6.1.2011: Auslandaufenthalt und Kindesunterhalt, Hausrat

2.1.2011: Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...

31.12.2010: Alleinerziehend,Selbstbehalte der DT 2011 nur vorläufig

30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen

29.12.2010: Hauskredit

8.11.2010 bis 28.12.2010: die komplette Homepage neu gestaltet, ab jetzt alles täglich frisch

 

Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...

Sie haben genug Informationen gelesen und wollen jetzt Ihren Fragebogen anfordern? HIER

Klick: Bessere Orientierung mit der "Sitemap" Klick: Bessere Orientierung mit der "Sitemap"